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   LG München I, 01.12.1999 - 21 O 811/99   

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https://dejure.org/1999,13249
LG München I, 01.12.1999 - 21 O 811/99 (https://dejure.org/1999,13249)
LG München I, Entscheidung vom 01.12.1999 - 21 O 811/99 (https://dejure.org/1999,13249)
LG München I, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 21 O 811/99 (https://dejure.org/1999,13249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZUM 2000, 519
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

    Dabei werden bei unterlassener Nennung des Urhebers nicht nur seine urheberpersönlichkeitsrechtlichen sondern auch materielle Belange berührt, da die mit der Nennung seines Namens verbundene Werbewirkung nicht eingreifen und dem Urheber dadurch Folgeaufträge entgehen können (vgl. BGH WRP 1982, 85, 86 - Architektenwerbung; LG München I Schulze LGZ 173, 15; Bullinger a.a.O.; Schricker/Wild, § 97 Rdn. 77 m.w.N.) mit der Folge, dass die Rechtsprechung - insbesondere bei der Beurteilung von Schadensersatzansprüchen von Fotografen - den Schadensersatz zum Teil als immateriellen Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG a.F.; jetzt § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG n.F.) und zum Teil als materiellen Schadensersatz im Sinne von § 97 Abs. 1 UrhG a.F. (nunmehr § 97 Abs. 2 Satz 1 und 2 UrhG n.F.) qualifiziert (siehe die im Schriftsatz der Beklagten vom 19.6.2008 sowie im Termin bereits erörterten Entscheidungen des LG München I (21. Zivilkammer) ZUM 1995, 57, 58: immaterieller Schadensersatz; ZUM 2000, 519, 522: materieller Schadensersatz; LG Berlin ZUM 1998, 673, 674: immaterieller Schadensersatz).
  • LG Kassel, 04.11.2010 - 1 O 772/10

    Urheberrechtsverletzung: Schadensermittlung im Rahmen eines

    Nach der Rechtsprechung können die "..." in einem solchen Fall grundsätzlich als Maßstab herangezogen werden (vgl. BGH, NJW 2006, 615 [616]; ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 386 [388]; LG München, Urteil vom 1.12.1999, Az. 21 O 811/99, zitiert nach JURIS).
  • LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03

    Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz

    Die von einigen Gerichten (etwa OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; LG Münster, NJW-RR 1996, 32, 33 - T-Magazin; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG München I, ZUM 2000, 519, 520) praktizierte Ausurteilung eines Zuschlags von 100 % bei unterlassenem Bildquellennachweis ist nichts anderes als eine Übertragung der GEMA-Rechtsprechung auf Umwegen (Schack, Rdn. 693a), der sich die Kammer aus Rechtsgründen nicht anschließt.
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